Der nächtliche Betrieb von Mährobotern ist seit dem 13.05.2026 endlich verboten
Dem unnötigen nächtlichen Betrieb von Mährobotern wird nun endlich Einhalt geboten! Zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab dem 13.05.2026 dürfen Mähroboter im Landkreis Hameln-Pyrmont nachts nicht mehr betrieben werden.
Das Verbot gilt von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang.
Hintergrund: Igel und viele andere Kleintiere sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv. Da sich Igel bei Gefahr instinktiv einrollen, können sie sich nicht vor den Schneidwerken der Mähroboter schützen. Untersuchungen zeigen, dass es dadurch immer wieder zu schweren Verletzungen kommt. Die technischen Schutzmechanismen der Geräte bieten nach aktuellem Stand bei keinem Hersteller einen ausreichenden Schutz.
Dachgärten können von dieser Allgemeinverfügung befreit werden
In begründeten Ausnahmefällen – etwa auf Dachgärten – kann auf Antrag eine Befreiung erteilt werden. Sofern nachweislich keine nachtaktiven Kleintiere auf die Dachgärten gelangen können, werden Genehmigungen in der Regel problemlos erteilt.
Studien zeigen Schwächen bei der Erkennung von Igeln
Die Wissenschaftler des Leibniz-Institutes testeten knapp zwanzig Mähroboter-Modelle. Keines von ihnen erkannte Igel-Attrappen sicher. Dazu gehörten auch sehr moderne Geräte mit Kamera oder Ultraschall.
Das Fatale: Die meisten der Mähroboter stoppten erst, nachdem sie ein Hindernis berührt hatten. Einer Studie zufolge starb rund die Hälfte der verletzten Igel, die mit diesen Gartengeräten zusammenstießen. Stiftung Warentest kam zu einem ähnlichen Ergebnis: Kein Gerät bestand alle Sicherheitsprüfungen!
Es drohen Bußgelder bis 50.000 Euro bei Missachtung!
Wer sich nicht an das Nachtfahrverbot hält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Kommt bei dem Verstoß auch noch ein Igel zu Schaden, wird daraus eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

