🌳🐕 Ab 1. April 2026: Leinenpflicht für Hunde beim Spaziergang in freier Landschaft

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Rehaufnahme Waldrand Pötzen © Lars Schulte (süntelkind.de)

Ab 1. April 2026 gilt wieder die Leinenpflicht für eure treuen Vierbeiner

Ab 1. April bis zum 15. Juli gilt für Hundehalter in der freien Landschaft wieder die Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere. In Naturschutzgebieten und in den meisten Waldgebieten unseres Weserberglandes sind Hunde ganzjährig anzuleinen.

Endlich wieder Frühling, die Natur erwacht aus dem Winterschlaf, die Blumen, die Gräser sprießen, die Bäume umhüllen sich mit einem frischgrünen Blätterkleid. Aber auch die in diesem Jahr neugeborenen Rehkitze liegen gut getarnt im hohen Gras, die Dachse, Feldhasen und Wildschweine ziehen hier ihre Jungen groß, wie auch viele Vogelarten in den Nestern auf dem Boden ihren Nachwuchs ausbrüten und aufziehen. Für Wildtiere beginnt jetzt die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit – eine für sie besonders stressige Phase, in der sie besonders empfindlich auf Störungen reagieren. Deshalb gilt vom 1. April bis zum 15. Juli in Niedersachsen für Hunde in der freien Landschaft die Leinenpflicht. Denn frei laufende Hunde können Jungtiere aufscheuchen, Nester zerstören oder tragende oder gebärende Tiere gefährden.

Es gilt das angeborene Stöbern und Streunen der treuen Vierbeiner in dieser Zeit zu verhindern

Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft, in Wäldern wie auf Wiesen und Feldern und an Gewässern außerhalb bebauter Bereiche. Ausnahmen bestehen lediglich für Blindenführhunde sowie für Jagd-, Hüte-, Polizei-, Zoll- und Rettungshunde im Einsatz oder in der Ausbildung. Bedeutet: auch für einen Hund mit Jagdausbildung, der lediglich Gassi geführt wird gilt in dieser Zeit die Leinenpflicht!

Die Leine für den Hund sollte so gewählt sein, das Streunen oder Stöbern (geschweige denn Wildern) nicht möglich sind, da Hunde insbesondere für Jungtiere, deren Fluchtinstinkt natürlich noch nicht ausgeprägt ist, sonst zu einer tödlichen Gefahr werden können. Für die Kontrolle sind die örtlichen Kommunen zuständig. Verstöße gegen die Leinenpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden. Bei Vorfällen mit Wildschaden kann es allerdings nochmal deutlich teurer werden!

Der Zeitraum der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sowie die Anleinpflicht ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gesetzlich verankert. Die wichtigsten Hinweise für Hundehalter sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zusammengefasst.

Achtung: Bitte auch um Rücksicht bei Spaziergängen und im Garten, Glöckchen oder Blinklicht für Freigänger-Katzen

Auch bei Spaziergängen sollte stets respektvolles Verhalten gegenüber Natur und (Wild-)Tiere gelten. Deshalb sollten sie möglichst auf den Wegen bleiben, um ausreichend Abstand zu Jungtieren und Nestern zu halten und aufgefundene Wildtiere keinesfalls zu berühren oder gar mitzunehmen. Wer einen Garten besitzt, wird gebeten, während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besonders rücksichtsvoll vorzugehen, vor allem weil es durchaus Vergnügen bereitet, wenn man (mit gebotenem Abstand) den Jungtieren beim Aufwachsen zuschauen kann. Besitzer*innen frei laufender Katzen können Wildtiere und vor allem Vögel im Wohnumfeld mit Hilfe Halsbänder, die mit Glöckchen oder Blinklicht ausgestattet sind, vor Angriffen durch ihre Katze schützen.

Weitere Informationen auch unter:
www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald-holz-jagd